Die TAUNUS BKK fusioniert am 01. April 2004 mit der BKK Braunschweig. Für die Versicherten der neuen Kasse gilt dann ein neuer Beitragssatz von 13,8 Prozent. Entscheidung, den Beitragssatz von 12,8 auf 13,8 Prozent anzuheben, wurde von den Aufsichtsgremien der TAUNUS BKK einstimmig getroffen und vom Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn genehmigt. Da die Beitragserhöhung mit einer Fusion zweier Kassen zusammenfällt, besteht für die Kunden kein Sonderkündigungsrecht.
Zwei Ursachen sind hauptsächlich für die Veränderung des Beitragssatzes verantwortlich: Der so genannte Leistungsnachlauf und der Vorwegnahmeeffekt durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG). Als Wachstumskasse hat die TAUNUS BKK im vergangenen Jahr überdurchschnittlich viele neue Mitglieder gewonnen, sodass die Beitragseinnahmen die Ausgaben für die Inanspruchnahme von Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung überstiegen. Seit das Mitgliederwachstum sich normalisiert hat, besteht dieser finanzielle Vorteil nicht mehr. Zusätzlich verstärkt der "Vorwegnahmeeffekt" den Druck auf die Finanzen der Kasse. Durch den angekündigten Leistungswegfall im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform stiegen die Kosten für Arzneimittel, Brillen und Zahnersatz immens – allein für Arzneimittel um 3,2 Millionen auf 12,7 Millionen Euro im Dezember.